Die Ähnlichkeitsregel (auch Ähnlichkeitsprinzip, Ähnlichkeitsgesetz) in der Homöopathie lautet: „Similia similibus curentur“ (Ähnliches soll mit Ähnlichem behandelt werden). Im Vorwort des Organon der Heilkunst erläutert Hahnemann:

„Wähle, um sanft, schnell, gewiß und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden (omoion pathos) für sich erregen kann, als sie heilen soll!“

Es soll dasjenige Mittel verabreicht werden, das in der Arzneimittelprüfung an Gesunden die ähnlichsten Beschwerden hervorgerufen hat. Ein Patient, der beispielsweise unter hämmernden Schmerzen in der rechten Stirn leidet, die bei leichter Berührung der Haare zu- und bei festem Druck auf die Stirn abnehmen, erhält ein Mittel, das möglichst ähnliche Beschwerden während der Arzneimittelprüfung hervorgerufen hat.

Diese Handlungsanweisung ist die entscheidende therapeutische Regel der Homöopathie. Der Terminus „Homöopathie“ leitet sich direkt daraus ab: homoi– = ähnlich und pathos = Leiden.

[Lucae C: Grundbegriffe der Homöopathie. Ein Wegweiser für Einsteiger. 4., bearbeitete und erweiterte Auflage. Essen: KVC Verlag – Natur und Medizin e.V. 2015]