Das Prinzip ist: Gesunde Versuchspersonen nehmen eine Substanz in mehr oder weniger großen Dosen ein und beobachten, wie ihr Organismus darauf reagiert. Alle körperlichen, seelischen und geistigen Veränderungen werden genau dokumentiert. Diese Symptome werden gesammelt und aufgezeichnet.

Die homöopathische Arzneimittelprüfung (HAMP) geht auf Samuel Hahnemann zurück und wird im Organon der Heilkunst detailliert beschrieben. Die ersten Arzneimittelprüfungen wurden bereits im frühen 19. Jahrhundert von Hahnemann selbst durchgeführt, der erst in seiner eigenen Familie und dann mit seinen Schülern in Leipzig zahlreiche Substanzen erforschte. Es handelte sich um rund 120 Arzneien, die auch heute noch regelmäßig verwendet werden. Später trugen vor allem amerikanische Homöopathen mit zahlreichen Prüfungen zu einer Erweiterung der homöopathischen Arzneimittellehre (Materia medica) bei.

Eine häufig in HAMPs verwendete Potenz ist die C30. Nach Einnahme einer oder mehrerer Dosen der zu prüfenden Arznei (üblicherweise 3-5 Globuli) beobachtet der Proband möglichst sorgfältig und genau jegliche Befindensänderungen und Symptome am eigenen Körper. Diese werden möglichst genau qualitativ beschrieben und nach Abschluss der Prüfung sortiert und ausgewertet. Der Prüfer dient gewissermaßen als „tabula rasa“ und soll – nach Hahnemanns Worten im Organon der Heilkunst – die „im innern Wesen der Arzneien verborgene Kraft“ sichtbar machen.

Seit den 1990er Jahren wurden „Homeopathic drug proving guidelines“ erarbeitet, um neue Arzneimittelprüfungen international einheitlich durchführen zu können. Darin werden unter anderem ein schriftlicher Prüfplan, Placebokontrollen, Verblindungen der Prüfer und Supervisoren genannt, um den modernen Anforderungen des Arzneimittelgesetzes gerecht zu werden.

[Lucae C: Grundbegriffe der Homöopathie. Ein Wegweiser für Einsteiger. 4., bearbeitete und erweiterte Auflage. Essen: KVC Verlag – Natur und Medizin e.V. 2015]